[623] Karenzjahr, derjenige Zeitraum, in der Regel ein Jahr betragend, für den früher nach den Statuten mancher Domkapitel die neu eintretenden Kanoniker zugunsten der Kirchenbaukasse oder für andre Zwecke des vollen Genusses ihrer Einkünfte entbehren mußten. Diese Beschränkung findet sich gegenwärtig nicht mehr.