[627] Karitatīvsystem, nach A. Wagner Bezeichnung für die Gesamtheit der wirtschaftlichen Handlungen, bei denen die Nächstenliebe die Triebfeder abgibt und unvergoltene oder nicht vollständig vergoltene Güterübertragungen bewirkt (private Armenpflege, Wohltätigkeitsanstalten etc.); namentlich auf die kirchliche Wohltätigkeit der frühern Zeit angewendet.