Karitatīvsystem

[627] Karitatīvsystem, nach A. Wagner Bezeichnung für die Gesamtheit der wirtschaftlichen Handlungen, bei denen die Nächstenliebe die Triebfeder abgibt und unvergoltene oder nicht vollständig vergoltene Güterübertragungen bewirkt (private Armenpflege, Wohltätigkeitsanstalten etc.); namentlich auf die kirchliche Wohltätigkeit der frühern Zeit angewendet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 627.
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