[715] Kasernenarrest, militärische Disziplinarstrafe für Unteroffiziere und Gemeine bis zu 4 Wochen, wird in der Kaserne verbüßt. Der Bestrafte wird, wie beim Quartierarrest, zum Dienst herangezogen, darf sonst aber die Kaserne nicht verlassen.
Brockhaus-1911: Kasernenarrest