[715]Kasernenschiffe, zum Seedienst nicht mehr taugliche, zu schwimmenden Kasernen umgebaute Kriegsschiffe. In England sind K. allgemein in Verwendung, während sie in andern Staaten als Notbehelf gelten[715]
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 715-716.