[720]Kassaschluß (Kassensturz), die Prüfung, ob der Saldo, den das Kassenbuch als Unterschied zwischen Sollsumme (Einnahmen) und Habensumme (Ausgaben) nachweist, mit dem Kassenbestand (Barvorrat) übereinstimmt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 720.