[330]Kommissionswarenbuch (Konsignationsbuch), in der Buchhaltung (s. d.) ein zur Notierung derjenigen Waren bestimmtes Buch, die für fremde Rechnung ein- und für eigne Rechnung kommissionsweise ausgehen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 330.