[367]Konfiszieren (lat.), gerichtlich für den Fiskus einziehen, in Beschlag nehmen (s. Einziehung); konfisziert auch soviel wie von verdächtigem Aussehen, spitzbübisch (z. B. ein konfisziertes Gesicht).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 367.