[411] Konséns (lat.), Übereinstimmung (s. Consensus), Zustimmung, Einwilligung, z. B. des Vormundes zu Rechtsgeschäften der Bevormundeten, der Eltern zu der Ehe ihrer Kinder (Ehe- oder Heiratskonsens), s. Eherecht III. Früher auch soviel wie Schuldurkunde.