[415]Konsistorialprozeß (lat.), das summarische Verfahren in den früher den Konsistorien zuständigen Rechtsstreitigkeiten, namentlich Ehesachen, die jetzt vor die ordentlichen Gerichte gehören.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 415.