[439]Konterpikett, im Schiffswachtdienst der zweitnächste Offizier nach dem, der die Tagwache im Hafen hat; der Konterpikettoffizier hat die Mittel- oder Hundewache (124 Uhr nachts).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 439.