[445] Kontravention (lat.), Übertretung eines Gesetzes oder einer Übereinkunft, auch Bezeichnung für strafbare Handlungen leichtesten Grades im Sinne der Dreiteilung der strafbaren Handlungen (s. Dreiteilung etc.), heute insonderheit für Übertretung der Zoll- und Steuergesetze gebräuchlich.