Kriegsfreiwillige

[666] Kriegsfreiwillige, bei Ausbruch eines Krieges auf die Dauer desselben eingestellte Freiwillige, werden bei der Demobilmachung oder bei Auflösung des betreffenden Truppenteils zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 666.
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