Kriegsrat

[674] Kriegsrat, Titel für höhere Militärbeamte; dann eine Versammlung von Offizieren, die ein Befehlshaber in schwierigen Lagen beruft, um mit ihnen zu beraten und die Verantwortlichkeit für den zu fassenden Entschluß zu teilen oder von sich abzuwälzen. In Österreich bestand lange ein ständiger Hofkriegsrat (s. d.), in Frankreich besteht ein Oberkriegsrat (s. Frankreich, S. 865).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 674.
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