Kriminalgeschichten

[685] Kriminalgeschichten, Erzählungen von strafrechtlich besonders interessanten Begebenheiten, die als Kriminalroman oder Kriminalnovelle phantastisch aufgeputzt dem Sensationsbedürfnis des großen Lesepublikums oft weitgehende Zugeständnisse machen. Gewissermaßen bahnbrechend auf diesem Gebiete war der französische Rechtsgelehrte Pitaval, dessen Name geradezu als Gattungsname für Sammlungen von K. noch heute gebraucht wird (s. Pitaval). In den 1850er und 60er Jahren entwickelte der deutsche Rechtsgelehrte Temme (s. d.) eine erstaunliche Produktivität im Fach der Kriminalnovelle.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 685.
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