[738] Kronsyndikus, Ratgeber der Krone; in Preußen Titel eines angesehenen Rechtsgelehrten, der aus besonderm Vertrauen des Monarchen berufen ist, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen hat. Die Kronsyndici sind nach der preußischen Verfassung (§ 3) lebenslänglich Mitglieder des Herrenhauses.