Legerwall

[323] Legerwall, Küste oder Untiefe an der vom Wind abgekehrten Seite (Leeseite) eines Schiffes, auf die es durch einen Sturm getrieben und zum Stranden gebracht werden kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 323.
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