Leichenbeschauer

[360] Leichenbeschauer, eine obrigkeitlich bestellte Person, welche die Leichen zu besichtigen und eine Bescheinigung über den Todesfall auszustellen hat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 360.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: