[368]Leidenschaftsverbrecher, Personen, die unter dem Einfluß einer nicht gesellschaftswidrigen Leidenschaft, z. B. aus Liebe, Ehrgefühl, Eitelkeit etc., eine strafbare Handlung begangen haben.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 368.