Listenwahl

[608] Listenwahl (Listenabstimmung, franz. Scrutin de liste), Wahlsystem, nach dem jeder Wähler für so viel Abgeordnete stimmt, als der Wahlkreis zu wählen hat. Die L. bildet also den Gegensatz zur Einzelwahl; sie kann auch, muß. aber nicht so eingerichtet sein, daß durch sie eine Minderheiten- oder verhältnismäßige Vertretung bewirkt wird. Näheres s. Proportionalwahl.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 608.
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