Mangeur

[222] Mangeur (franz., spr. mangschör, »Fresser«), in der Gaunersprache Bezeichnung für den Helfershelfer des Falschspielers, der letzterm verfälschte oder gekennzeichnete Karten zusteckt und nach dem Spiel wieder verschwinden läßt. In Klubs übernimmt die Rolle des Mangeurs meist ein Angestellter oder Diener, in Privatkreisen ein Familienmitglied.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 222.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: