[319] Markensystem, im Gefängniswesen eine Einrichtung insbes. des englisch-amerikanischen Rechts, nach welcher der Sträfling, um aus einer niedern in eine höhere Klasse aufzurücken, bez. eine Kürzung der Strafzeit zu erlangen, eine bestimmte Anzahl von Marken für gutes Betragen, Fleiß etc. verdienen muß (s. Gefängniswesen, S. 435). Das M. ist von der englisch-amerikanischen Pädagogik, der die Einrichtung entlehnt ist, auch sonst vielfach verwendet. Über das sogen. M. im Sparkassenwesen s. Sparkassen; über das M. bei der Invaliditätsversicherung s. d., S. 900.