[715] Metöken (griech.), die im alten Athen ansässigen Fremden oder Schutzverwandten, deren Anzahl zuzeiten sehr bedeutend war (309 v. Chr. 10,000 erwachsene Männer). Für den Schutz des Gesetzes zahlten sie ein Schutzgeld, konnten aber kein Grundeigentum erwerben und mußten sich vor Gericht durch einen Bürger vertreten lassen. In Kriegszeiten dienten sie, die Reichen als Hopliten, die andern auf der Flotte, und wurden, wenn sie sich um den Staat verdient gemacht hatten, durch manche, ihre Stellung der der Bürger nähernde Privilegien ausgezeichnet. Obwohl sie zu den staatlichen Leistungen stärker als die Bürger herangezogen wurden, waren sie doch als Träger des Handels und der Industrie die größte Geldmacht in Athen.