Mißgunst

[899] Mißgunst, das Unbehagen darüber, daß ein andrer ein Gut besitzt, bloß weil er es besitzt, und ohne daß man (wie beim Neide) selbst danach verlangt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 899.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: