[824] Militärrecht, die Gesamtheit der das militärische Interesse des Staates betreffenden Rechtssätze. Es gehören dahin vor allem das ein selbständiges Ganze bildende Militärstraf- und Strafprozeßrecht, dann aber auch das Militärverfassungs- und Verwaltungsrecht (Militärhoheitsrechte des Staates, der Gliedstaaten, Militärkonventionen, Militärorganisation und Organisation der Kriegsmarine, Wehr- und Militärdienstgesetzgebung, einschließlich Militärpensionswesen, Militärlasten), Militärprivatrecht (Militärtestament), Militärvölkerrecht (Genfer Konvention, Kriegsrecht).