Militärtarif

[831] Militärtarif, der für die Beförderung der bewaffneten Macht und der Kriegsbedürfnisse sowie im Kriege für die leihweise Hergabe von Betriebsmaterial an die Militärverwaltung den Eisenbahnverwaltungen gegenüber zur Anwendung kommende Kostentarif, geregelt durch die Militäreisenbahnordnung vom 18. Jan. 1899 (Berl. 1899).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 831.
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