[911] Mitgift (Brautschatz, Heiratsgut, lat. Dos), im weitesten Sinn überhaupt alles Vermögen, das die Ehefrau mit in die Ehe bringt (Eingebrachtes, Illaten, Illatenvermögen); im engern Sinne das Vermögen, das dem Ehemann seitens der Ehefrau bei Eingehung der Ehe zur Mitbestreitung der ehelichen Lasten zugebracht wird; im engsten Sinne soviel wie Aussteuer, s. Ausstattung und bei Ehegüterrecht, S. 401 ff., was dort über das eingebrachte Gut gesagt ist.