[8] Mobilisieren (franz.), mobil machen (s. Mobilmachung), in Bewegung setzen; Kapital flüssig, umlaufsfähig machen, z. B. durch Verkauf, Verpfändung, insbes. bei Grundstücken durch Beseitigung von hemmenden oder beschränkenden Rechtsformen (geschlossene Höfe, Fideikommisse) und Erleichterung des Besitzübergangs von einer Hand zur andern.