[117] Monumentāl (lat.), auf ein Monument bezüglich. Ein Bauwerk nennt man m., wenn es durch seine Anlage und den Charakter seiner Kunstform zeigt, daß es nicht für den Privatgebrauch oder für vorübergehende Zwecke bestimmt ist, sondern der Öffentlichkeit dient und lange Zeit dauern soll. Inschriften sind m., wenn sie in Stein oder Erz, Malereien, wenn sie im großartigen Stil an Wänden ausgeführt sind. Ernst und Gediegenheit der Darstellung und Größe der Auffassung und des Inhalts sind Grundbedingungen der monumentalen Malerei wie der monumentalen Kunst überhaupt. Wendet sich die Auffassung zum Leichten und Spielenden, so spricht man von dekorativer Malerei. Im allgemeinen bezeichnet man mit Monumentalmalerei auch jede figürliche Wandmalerei im Gegensatz zur Staffeleimalerei.