[136] Mordschläge, mit Pulver gefüllte Gefäße, die durch denjenigen, der sie berührte, entzündet wurden und explodierten; auch mit Kugeln geladene Flintenläufe oder Bomben, die, mit einer Perkussionszündung versehen, dicht unter dem Boden vergraben wurden, so daß der darauf Tretende sie entzünden mußte.