[209] Mudîr (arab., »Verwalter, Direktor«), in der türkischen Provinzialverwaltung der Vorsteher eines Kantons (Nâhije), von dem die Muchtârs (s. d.) ressortieren, und der selber unter dem Kaimakam (s. d.) steht. In Ägypten nennt man M. den Gouverneur einer Provinz (Mudîrije), der die administrative, finanzielle und polizeiliche Verwaltung derselben leitet; eine seiner wichtigsten Obliegenheiten ist die Eintreibung der Steuern.