Nachersatz

[358] Nachersatz, im deutschen Heer Ersatz der alljährlich bis 1. Febr. durch Abgänge entstandenen Lücken durch Einstellen neuer Rekruten. Die Einstellung des Nachersatzes kann auch in einem gewissen vom Kriegsministerium zu bestimmenden Prozentsatz von vornherein beim allgemeinen Einstellungstermin erfolgen, da erfahrungsgemäß stets Abgänge eintreten und die spätere Einstellung Schwierigkeiten für die Ausbildung macht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 358.
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