Nachmann

[362] Nachmann (Hintermann), im Wechselwesen jeder zeitlich folgende Indossant, für den alle vorherigen Indossanten mit Einschluß des Remittenten Vormänner oder Vordermänner sind. Nur gegen letztere, nicht auch gegen einen N. kann Regreß genommen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 362.
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