[446] Nationalversammlung, Bezeichnung mehrerer aus Volksbewegungen hervorgegangener und vollständige politische Umgestaltungen erstrebender parlamentarischer Körperschaften. Die namhaftesten sind: die französischen Nationalversammlungen, die konstituierende (178991) und die gesetzgebende (17911792), die von 1848 und die von 187176 nach dem Sturz des zweiten Kaiserreichs (s. Frankreich, S. 890), die deutsche N. zu Frankfurt a. M. 184849 (s. Deutschland, S. 821 ff.) und die preußische N. von 1848 (s. Preußen, Geschichte). Die gegenwärtige französische Verfassung versteht unter N. (Assemblée nationale) die zeitweise Vereinigung von Senat und Deputiertenkammer zu einer gemeinsamen Versammlung (s. Frankreich, S. 862).