Neutrale Zone

[583] Neutrale Zone heißt im Völkerrecht ein zwischen den Interessensphären (s. d.) zweier Länder gelegener Landstreifen. Er wird geschaffen, um Reibungen zwischen diesen beiden Ländern nach Möglichkeit hintanzuhalten. Beide Länder verpflichten sich, auf jeden politischen Einfluß in dem Gebiete der neutralen Zone zu verzichten. Ist diese n. Z. nicht bereits im Besitz einer andern Macht, so ist ihre Erklärung als n. Z. kein Hindernis ihrer Besitzergreifung durch eine solche.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 583.
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