[664] Niederlassungsfreiheit, der Grundsatz, wonach sich jedermann an jedem Orte vorübergehend oder dauernd aufhalten kann, wo er eine eigne Wohnung oder ein Unterkommen sich zu verschaffen imstande ist. Die N. besteht innerhalb des Deutschen Reiches für alle Reichsangehörigen, ebenso in Österreich. S. Freizügigkeit.