[726]Nochgeschäft (Nachgeschäft), Geschäft »auf noch«, »mit noch«, ein Prämiengeschäft, bei dem der Prämienzahler die Wahl hat, ob er die ursprünglich vereinbarte Menge oder mehr als diese liefern, bez. fordern will. Vgl. Prämiengeschäft.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 726.