Nutzungssteuern

[849] Nutzungssteuern heißen solche direkte Aufwandsteuern, die nach Maßgabe der Benutzung von Gebrauchsgütern, wie Wagen, Billards etc., erhoben werden (s. Aufwandsteuern, S. 101).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 849.
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