[863] Oberhoheit (Suzeränität, Oberherrlichkeit, Oberlehnsherrlichkeit), Inbegriff der Rechte, die der Beherrscher eines Staates (Suzerän) über sogen. halbsouveräne (s. d.) Staaten, namentlich bis 1878 der türkische Sultan über Serbien und Rumänien ausübte und gegenwärtig noch über Ägypten, Bulgarien und Kreta (seit 1899) ausübt; auch soviel wie Souveränität.