Originär
[122] Originär (lat.), ursprünglich; daher originärer Rechtserwerb, der unabhängig von dem Recht eines andern erfolgende Erwerb eines Rechts, im Gegensatz zum derivativen oder abgeleiteten Erwerb, der sich auf das Recht eines andern stützt; originäre Zeugung, soviel wie Urzeugung.