[149]Ortsbefestigung, die Anlage von Befestigungen rings um einen Ort, und zwar entweder in vollkommener Weise als beständige, permanente oder Friedens-, oder aber, wo dies nicht möglich ist, als provisorische oder Behelfsbefestigung.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 149.