Pacta

[295] Pacta (lat.), Verträge, z. B. P. conventa (»abgeschlossene Verträge«), die Übereinkommen, die der König von Polen vor seiner Wahl mit den Ständen abzuschließen genötigt war; P. dotalia, Ehepakten; P. familiae, Familienhausverträge. P. dant leges, Verträge binden die Beteiligten wie Gesetze. P. sunt servanda, Verträge müssen erfüllt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 295.
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