[399] Papinĭanus, Ämilius, der berühmteste unter den römischen Rechtsgelehrten, geb. um 140 n. Chr., stammte nach einigen aus Benevent in Italien, nach andern aus Syrien. Er war mit Septimius Severus ein Schüler des Cervidius Scävola, folgte dem erstern in der Würde eines Advocatus fisci, ward nach der Thronbesteigung des Severus Magister scrinii libellorum, dann Praefectus praetorio und begleitete als solcher den Kaiser auf seinem Feldzug nach Britannien. Sterbend empfahl Severus seine beiden Söhne, Caracalla und Geta, der besondern Obhut des P. Aber schon 212 ließ Caracalla seinen Bruder Geta ermorden und darauf P. hinrichten, angeblich, weil P. sich weigerte, diesen Brudermord vor Senat und Volk zu beschönigen. Seine Hauptwerke sind 37 Bücher »Quaestiones« und 19 Bücher »Responsa«, aus denen uns wie auch aus andern seiner Schriften Exzerpte in Justinians Pandekten erhalten sind. Vgl. E. Costa, Papiniano (Bologna 189496, 3 Bde.).[399]