[506] Patriarchat (griech.), die Würde eines Patriarchen (s. d.); sodann die erst nach Einführung der Privatehe eintretende und daher bei vielen Naturvölkern fehlende Rechtsanschauung, nach welcher der Vater das unbestrittene Oberhaupt der Familie (s. d.) bildet. Vgl. Mutterrecht und Gemeinschaftsehe.