Paupertätseid

[520] Paupertätseid heißt in Österreich der Eid, durch den ein zu einer Prozeßkaution Verurteilter beschwört, unfähig zur Erlegung dieser Summe zu sein (§ 60 der österreichischen Zivilprozeßordnung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 520.
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