[157]Populārklagen, eine Klage, die von jedem unbescholtenen römischen Bürger im öffentlichen Interesse angestellt werden konnte, wie z. B. eine Klage wegen Beschädigung öffentlicher Anlagen oder der Wasserwerke etc.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 157.