[219] Postfuhrwesen, Einrichtungen zur Beförderung von Postsendungen und Postreifenden auf Landwegen durch Fuhrwerk. Das P. wird im Reichspostgebiet durch reichseigne Posthaltereien wahrgenommen oder an Privatunternehmer (Posthalter) verdungen. Die maßgebenden Grundsätze hierfür sind in der Postfuhrordnung niedergelegt. Außer den reichseignen Posthaltereien in Berlin (s. Postfuhramt), Köln und Düsseldorf bestehen in Deutschland 2016 nicht reichseigne Posthaltereien. Außerhalb Deutschlands befassen sich mit der Beförderung von Reisenden nur noch die Postverwaltungen in Luxemburg, Dänemark, Österreich-Ungarn, der Schweiz, in Rumänien, Rußland und Britisch-Indien. Vgl. Artikel »Post«, S. 213: Beförderungsmittel.