Práwdā rússkaja

[269] Práwdā rússkaja (»russisches Recht«), ältestes russ. Gesetzbuch, eine Sammlung des Großfürsten Jaroslaw (1019), ist in zwei Redaktionen bekannt, der kürzern aus dem 11. und der längern aus dem 12.–13. Jahrh. Es wurde zuerst herausgegeben durch Schlözer 1767 (mit deutscher Übersetzung), den besten Kommentar lieferte Kalatschow (Mosk. 1846, russ. Text 1847).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 269.
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