[344] Primage (franz., spr. -āsch', von prime, Prämie; Primgeld), soviel wie Kaplaken (s. d.); auch gewisse Prämien, die der Ladungsinteressent dem Schiffer zu zahlen verspricht, z. B. für den Fall, daß sein Schiff binnen einer bestimmten Zeit oder als das erste ein trifft. Was der Schiffer vom Befrachter, Ablader oder Ladungsempfänger außer der Fracht als Kaplaken, P. oder son st als Belohnung oder Entschädigung, gleichviel unter welchem Namen, erhält, hat er dem Reeder als Einnahme in Rechnung zu bringen (Handelsgesetzbuch, § 543).