Punktation

[456] Punktation (lat.), der Entwurf zu einem schriftlichen Vertrag, der dessen Hauptpunkte enthält; auch ein einleitender Vorvertrag zu einem Hauptvertrag. Solche Punktationen sind rechtlich nicht bindend.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 456.
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