Quartiersleute

[497] Quartiersleute, Personen, die sich zu einem sogen. Quartier vereinigen und deren Tätigkeit darin besteht, für Grossisten (Exporteure und Importeure) die Waren nach vorhandenen Proben auf Richtigkeit und Güte zu prüfen, sie abzunehmen und bez. abzuliefern, versandfähig zu machen, zu signieren, auf Lager zu bringen etc. Manche halten auf eigne Rechnung Speicher und treiben Lagergeschäfte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 497.
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